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Magdeburg, 16. November 2006
Bleiberechtsregelung darf nicht zur staatlichen Abschiebehilfe verkommen
„Der erzielte Koalitions-Kompromiss zum Bleiberecht von lange in der Bundesrepublik lebenden Menschen mit Duldung ist unzureichend und inakzeptabel. Demnach können geduldete AusländerInnen mit acht - bzw. sechsjährigem Aufenthalt ein Bleiberecht erhalten, wenn sie für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen und der Erteilung des Bleiberechts keine sicherheitspolitischen Bedenken im Wege stehen.
Zwar ist zu begrüßen, dass inzwischen auch die Koalition die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung sieht, jedoch ist der gefundene Kompromiss mehr als dürftig und schafft Voraussetzungen für neue, härtere und inhumanere Abschiebekriterien für geduldete Flüchtlinge und MigrantInnen.
Damit die Bleiberechtsregelung nicht zur Abschiebehilfe wird, fordert die Fraktion der Linkspartei.PDS:
- die Sicherstellung, dass langjährig in der Bundesrepublik lebende ausländische Personen infolge fortgesetzter Duldung sowie die hier geborenen und aufgewachsenen ausländischen Kinder einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten;
- die Schaffung eines gesetzlichen Bleiberechtes nach fünf Jahren Aufenthalt ohne Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung;
- den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt;
- den einstweiligen Abschiebestopp für die von der bisherigen Abschiebepraxis Betroffenen bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Bleiberechtsregelung.
An die künftige Bleiberechtsregelung sind viele Hoffnungen und Forderungen geknüpft – von Betroffenen, Hilfsorganisationen und unzähligen lokalen Bündnissen.
Die Linkspartei.PDS fordert im Rahmen der stattfindenden Innenministerkonferenz den Innenminister des Landes auf, nicht beim jetzigen Kompromiss stehen zu bleiben, sondern im Interesse eines modernen Zuwanderungsrechtes Regelungen zu schaffen, welche die Flüchtlinge und MigrantInnen nicht als gesellschaftliche Bedrohung begreifen, sondern als gesellschaftliche Bereicherung ansehen."
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