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Zu Herrn M. Mrohs (Untaten?)     und meiner verbliebenen Arbeitsgelegenheit-en:


Sprüchlein der Minute
Die meisten Leute machen sich selbst bloß durch übertriebene
Forderungen an das Schicksal unzufrieden.                          
                                                                        Wilhelm von Humbold

 
Vorheriger ud dieser Spruch sind mit  Leitgedanken ausgestattet: 
 
 
 Um einen falschen Gedanken mit Erfolg zu widerlegen, muß man
bekanntlich ein ganzes Buch schreiben, und den, der den Ausspruch
getan hat, überzeugt man doch nicht. Otto von Bismarck
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Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine besondere Form der in Art. 17 GG vorgesehenen Petition. Ein Bürger oder eine Institution kann sich, insbesondere beim Verdacht einer Verletzung der Dienstpflichten eines Amtsträgers, formlos an dessen Vorgesetzten oder gleich an die Dienstaufsichtsbehörde wenden. Diese Beschwerde muss in angemessener Frist beschieden werden, allerdings hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine nähere Begründung. Eine mögliche Sanktion aufgrund einer begründeten Beschwerde wäre beispielsweise ein Disziplinarverfahren gegen einen betroffenen Beamten.

In der Praxis verlaufen Dienstaufsichtsbeschwerden häufig ohne sachliches Ergebnis. Es kursiert deshalb das Bonmot, die Dienstaufsichtsbeschwerde sei "formlos, fristlos, fruchtlos". Allerdings darf man im Zuge der zunehmenden Bürgerorientierung der Behörden auch eine erhöhte Kritikfähigkeit und ein gesteigertes Problembewusstsein der Vorgesetzten erhoffen.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann im Einzelfall ein einfaches Instrument sein, bei Problemen mit Amtsträgern der öffentlichen Verwaltung für Abhilfe zu sorgen. Inflationär eingesetzt wird sie hingegen den Eindruck erwecken, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen Querulanten handelt.

Hinweise

  • Wenn man disziplinare Sanktionen gegen einen Amtsträger anstrebt, sollte die Beschwerde nach dem Prinzip "von oben nach unten" erfolgen und deshalb von Anfang an an die jeweilige Dienstaufsichtsbehörde gerichtet sein. Bei kleineren Beschwerden (z. B. unfreundlicher Beamter) ist es dagegen sinnvoll, sich an den direkten Vorgesetzten (hier: Leitung der jeweiligen Dienststelle) zu wenden.
  • Adressat einer Dienstaufsichtsbeschwerde entweder:
1. die Dienstaufsichtsbehörde
Probleme mit einem Finanzamtbediensteten/Finanzamt = Oberfinanzdirektion
Probleme mit Kommunalbediensten/Gemeinde = Kreis/Landratsamt bzw. Regierungspräsident
2. die Behördenleitung
Probleme mit einem Finanzamtbediensteten = Vorsteher des Finanzamtes
Probleme mit einem Kommunalbediensteten = (Ober)bürgermeister

Die Übersendung einer Dienstaufsichtsbeschwerde an eine oberste Dienstbehörde (z.B. Ministerium) ist meist wenig hilfreich, da die Beantwortung von diesen wieder "nach unten" delegiert wird. Dies führt meist zu einer zeitlichen Verzögerung der Bearbeitung.

Siehe auch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

 

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